Sitzung: 03.11.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: KRUMM/BV/090/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
a)
die
Annahme der Kalkulation der Benutzungsgebühren zur Deckung der
Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek in der Fassung der
Anlage zur Verwaltungsvorlage KRUMM/BV/090/2022 mit der Maßgabe, dass für
landwirtschaftliche Flächen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 1 des unter Buchstabe
b) genannten Satzungsentwurfes 0,5 Gebühreneinheiten je angefangenen Hektar anzusetzen
sind, sowie
b) die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage KRUMM/BV/090/2022 mit der Maßgabe, dass die §§ 7 und 8 folgende Fassung erhalten:
„§ 7
Bemessungsgrundlage
[1] Die Gewässerunterhaltungsgebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung des Absatzes 2 nach Gebühreneinheiten.
[2] Die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten beträgt
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0,5 Gebühreneinheiten
je angefangenen Hektar |
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2,0
Gebühreneinheiten je angefangenen Hektar |
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0,5
Gebühreneinheiten je angefangene 5.000 m² |
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0,5
Gebühreneinheiten |
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1,0
Gebühreneinheiten für jede angefangenen 2.500 m³ Abwasser im Jahr. |
[3] Benutzungsgebühren werden von Verbandsmitgliedern insoweit nicht für die Flächen erhoben, wenn für diese Flächen bereits an den Gewässerunterhaltungsverband Beiträge geleistet werden.
§ 8
Gebührenhöhe
Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt jährlich 34,59 EUR je Gebühreneinheit im Sinne des § 7.“
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |