Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)    die Annahme der Kalkulation der Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage KRUMM/BV/090/2022 mit der Maßgabe, dass für landwirtschaftliche Flächen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 1 des unter Buchstabe b) genannten Satzungsentwurfes 0,5 Gebühreneinheiten je angefangenen Hektar anzusetzen sind, sowie

 

b)    die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage KRUMM/BV/090/2022 mit der Maßgabe, dass die §§ 7 und 8 folgende Fassung erhalten:

 

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Bemessungsgrundlage

 

[1] Die Gewässerunterhaltungsgebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung des Absatzes 2 nach Gebühreneinheiten.

 

[2] Die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten beträgt

 

  1. bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken einschließlich der dazu gehörenden Betriebs- und Wohngrundstücke sowie bei sonstigen unbebauten und -befestigten Grundstücken (einschließlich der Seen und Gewässer)

0,5 Gebühreneinheiten je angefangenen Hektar

  1. bei Straßen, Wegen, Plätzen und Eisenbahnanlagen

2,0 Gebühreneinheiten je angefangenen Hektar

  1. bei bebauten und befestigten Grundstücken

0,5 Gebühreneinheiten je angefangene 5.000 m²

  1. für jede Wohneinheit sowie jede Ladeneinheit unabhängig von den Nummern 1 bis 3

0,5 Gebühreneinheiten

  1. bei Gewerbebetrieben mit gewerblich bedingtem Abwasser

1,0 Gebühreneinheiten für jede angefangenen 2.500 m³ Abwasser im Jahr.

 

 

[3] Benutzungsgebühren werden von Verbandsmitgliedern insoweit nicht für die Flächen erhoben, wenn für diese Flächen bereits an den Gewässerunterhaltungsverband Beiträge geleistet werden.

 

§ 8

Gebührenhöhe

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt jährlich 34,59 EUR je Gebühreneinheit im Sinne des § 7.“


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0