Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sachverhalt der Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Beurteilungen der Amtsverwaltung im Zusammenhang mit der Steuerpflicht des Betriebs von öffentlichen Parkplätzen nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/616/2022 werden durch die Gemeinde gebilligt.

 

  1. Die Gemeindevertretung ersucht die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei darum, die Gebühren für die Parkplätze, auf denen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG ausgeführt werden, mit Wirkung zum 01.01.2023 um 19 % zu erhöhen und die sich daraus ergebenden Beträge im Rahmen einer Neufassung der Parkgebührenverordnung auf 0,10 EUR [aufzurunden] [abzurunden].

 

  1. Die Parkgebühren, der nicht zu versteuernden Parkflächen werden ebenfalls erhöht.

Der Bürgermeister verweist auf die vorliegende umfangreiche Vorlage. Es folgt eine rege Diskussion mit Änderungsvorschlägen. Herr Kuhn stimmt der Vorlage unter der Voraussetzung zu, dass der 1. Absatz unter Beschlussvorschlag gestrichen wird. Herr Petrowski erklärt, dass die Gebührenerhöhung einzelner Parkplätze ungerecht sei und schlägt die grundsätzliche Überprüfung der Gebühren vor. Herr Plagmann erkundigt sich, ob die Jahresparker, die einen Ausweis von der Gemeinde erhalten, ebenso der Steuerpflicht unterliegen. Dieses bittet er von der Verwaltung bis zur GV zu prüfen.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19:15 Uhr und verlässt mit Herrn Kuhn für eine Beratung den Raum. Um 19:20 Uhr eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder.

Der Bürgermeister schlägt Veränderungen der Beschlussvorlage mit Aufnahme eines weiteren Punktes vor. Der Vorsitzende bittet den nachfolgenden Beschlussvorschlag abzustimmen.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0