Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 5 für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg“ durchzuführen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Planverfahren ist nach § 13 b des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen sowie arten- und naturschutzfachlichen Leistungen und der Erschließungsplanung für den Straßenbau und die Abwasserbeseitigung ist dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herr Kühle und Herr Noack, zu erteilen. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Erschließungsträger in vollem Umfang zu erstatten, es ist hierzu ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0