Sitzung: 29.11.2022 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Vorlage: SCHÖN/BV/795/2022
Beschluss:
1. Die Gemeinde
Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde
Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/795/2022 gebildet
und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.
2. Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3 GKWO bekannt zu machen.
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter erläutert zusammenfassend nochmals die Sach- und Rechtslage, die in der Verwaltungsvorlage dargestellt wurde. Im Anschluss ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |