Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/795/2022 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.       Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3 GKWO bekannt zu machen.


Der stellvertretende Gemeindewahlleiter erläutert zusammenfassend nochmals die Sach- und Rechtslage, die in der Verwaltungsvorlage dargestellt wurde. Im Anschluss ergeht folgender  


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0