Sitzung: 29.11.2022 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Die anwesenden Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Schönberg werden vom stellvertretenden Gemeindewahlleiter
per Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wahlgeheimnis,
verpflichtet.