Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 119,95 € zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bendfeld ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

           

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 119,95 € entstanden.

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, sind keine entstanden.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0