Sitzung: 23.11.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: BENDF/BV/056/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 119,95 € zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bendfeld ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 119,95 € entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, sind keine entstanden.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |