Herr Rösner merkt an, dass der Kalinkaberg aussieht, als wäre er neu asphaltiert worden. Er erkundigt sich, ob dies im Auftrag der Gemeinde geschehen ist.

Der Bürgermeister informiert, dass die Firma Glasfaser Nord GmbH die Asphaltierung der Straße in kompletter Breite hat vornehmen lassen. Kosten sind gegenüber der Gemeinde bisher nicht geltend gemacht worden.

 

Herr Hildebrandt fragt an, ob die Straße Hafenblick eine Gemeindestraße oder eine Privatstraße ist. Er ist der Meinung, dass in letzterem Fall die Autofahrer auch nicht vorfahrtsberechtigt sind.

Dieselbe Frage stellt Herr Hildebrandt zur Bullbrücke, wo ebenfalls die Vorfahrtsregeln missachtet werden. Er schlägt vor, ein Schild mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ aufzustellen.

Der Bürgermeister wird die Frage nach der Privatstraße prüfen lassen. Er weist darauf hin, dass Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht von den Eigentumsverhältnissen abhängig sind, sondern sich durch Beschilderung etc. selbst erklären müssen.

Abschließend folgt der Hinweis aus dem Publikum, dass eine Straße nicht gleichberechtigt ist, sofern sie über einen Bürgersteig verläuft, wie in der Hafenstrasse vorhanden.  

(Anmerkung der Verwaltung: Hafenblick und Bullbrücke sind Privatstraßen)