1. Der Sachverhalt der Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Beurteilungen der Amtsverwaltung im Zusammenhang mit der Steuerpflicht des Betriebs von öffentlichen Parkplätzen nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/616/2022 werden durch die Gemeindevertretung gebilligt. Ebenso wie die Beurteilung der Amtsverwaltung, die Jahresparkausweise zu den steuerpflichtigen Parkgebühren hinzuzurechnen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei darum, die Gebühren für die Parkplätze, auf denen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG ausgeführt werden, mit Wirkung zum 01.01.2023 um 19 % zu erhöhen und die sich daraus ergebenden Beträge im Rahmen einer Neufassung der Parkgebührenverordnung auf 0,10 EUR aufzurunden.

 

  1. Die Parkgebühren, der nicht zu versteuernden Parkflächen werden ebenfalls erhöht.

 

  1. Die Parkgebührenverordnung wird nicht geändert, wenn die Änderung des § 2 b Umsatzsteuergesetz auf den 31.12.2024 verschoben wird.

 

 


Herr Meggle gibt das Wort an Herrn Voß. Dieser fasst die umfangreiche Vorlage zusammen und berichtet über die Vorberatungen. Er geht auf die Information des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages ein, die beinhaltet, die Umsatzsteuerplicht werde sehr wahrscheinlich auf weitere zwei Jahre verschoben.

Die Frage ob, die Jahresparkausweise auch von der Umsatzsteuerpflicht betroffen wären, bejaht er.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen:12

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0