Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung grundsätzlich die Freiflächenphotovoltaik zu ermöglichen. Die Umsetzung wird auf ca. 20 ha begrenzt.

Die Bauleitplanung wird erst dann begonnen, wenn die Stromableitung sichergestellt ist. Die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarfreiflächenanlagen im Außenbereich sollen berücksichtigt werden.

Dieser Grundsatzbeschluss wird spätestens alle 2 Jahre überprüft.

 


Es entsteht eine rege Diskussion über das Für und Wieder einer Grundsatzentscheidung. Zum Ende der Diskussion wurde eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung verfasst:

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0