Sitzung: 12.10.2022 Gemeindevertretung
Die Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Petereit vom Planungsbüro B2K.
Herr Petereit erläutert, dass das Innenministerium die Begründung des Standortes für den Solarpark im Verfahren nicht für ausreichend befunden hat. Eine abgestimmte Planung mit den Nachbargemeinden und eine begründete Standortwahl werden verlangt.
Aufgrund dessen wurde durch den Investor das Büro B2K für die Erstellung einer Standortanalyse für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt.
Herr Petereit
erläutert die Vorgehensweis und die betrachteten Ausschlusskriterien, die gegen
eine Errichtung von PV-Anlagen sprechen würden. Die Standortanalyse hat
ergeben, dass das gesamte Gemeindegebiet hinsichtlich der Bodenqualität eine
hohe Ertragsfähigkeit ausweist, aber grundsätzlich fast alle Flächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden könnten. Welche Flächen aber
konkret durch die Gemeinde im Planverfahren berücksichtigt werden sollen, ist
von der Gemeindevertretung noch abzustimmen. Herr Petereit berichtet, dass die
Gemeinden oftmals zwischen 5 % bis 10 % ihrer Gemeindefläche in die Planung
einbeziehen. Es sei auch eine zeitliche Priorisierung der einzelnen Flächen
möglich, um Gebiete nacheinander zu entwickeln. Die interkommunale Abstimmung
mit allen Umlandgemeinden ist zwingend erforderlich.
Die
Standortanalyse wird durch die Mitglieder der Gemeindevertretung zur Kenntnis
genommen. Die Fragen der Gemeindevertretung und der Bürgerinnen u. Bürger
werden durch Herrn Petereit beantwortet. Herr Petereit und Frau Krohe erläutern
den weiteren Ablauf im Verfahren. Zunächst ist die interkommunale Abstimmung
mit den Umlandgemeinden geplant. Danach werde die Gemeinde über die Ausweisung
der Flächen beraten. Dies betreffe die Größe der Flächen insgesamt, die Lage
und ggf. eine zeitliche Reihenfolge. Die weitergehende Beratung erfolgt nach
dem Gespräch mit den Umlandgemeinden im Bau- u. Wegeausschuss. Vor der
endgültigen Festlegung seien auch Interessensbekundungen bei möglichen weiteren
Landeigentümern abzufragen.