Sitzung: 12.10.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: FIEFB/BV/064/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Fiefbergen mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.341.500 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 347.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Kreditaufnahmen
sind weiterhin keine vorgesehen. Die
Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Fiefbergen ebenfalls nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert.
Die
Vorsitzende ergänzt, dass eine Zuführung zur Rücklage aufgrund von
Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer und gleichzeitigen Minderausgaben erfolgen
kann. Sie erläutert die wesentlichen Posten, die sich zum bisherigen
Haushaltsplan stark verändert haben. Aufgrund der höheren Steuereinnahmen ist
die Gemeinde erstmals zur Zahlung einer Finanzausgleichsumlage verpflichtet.
Zugleich werden die Umlageverpflichtungen im nächsten Jahr deutlich höher, so dass
bereits jetzt ein Großteil der Einnahmen für Rückstellungen aufgewendet werden
muss.
Stimmberechtigte: 5 |
|
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |