Sitzung: 12.10.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: FIEFB/BV/063/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 2.374,46 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben von 20.601,97 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß
§ 82 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Fiefbergen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die
Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 2.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind,
in Höhe von 2.374,46 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 € übersteigen und
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 20.601,97 €
entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt, die Frau
Krohe kurz erläutert.
Stimmberechtigte: 5 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |