Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt und somit von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sowie einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „nördlich und östlich der Straße ‚Am Sportplatz‘, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes“ in der vorliegenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.

Der Architekt Herr Blank erläutert, welche Festsetzungen aufgehoben werden müssen.

GV Szopieray schlägt vor, den Geltungsbereich nach Norden hin zu vergrößern bis zur Flucht Hausmeisterwohnung Sportheim. Bürgermeister Dieterich gibt den Hinweis, dass in absehbarer Zeit, sowieso das gesamte Gebiet Sportheim / Kindergarten überplant werden muß. Die Mitglieder der Gemeindevertretung entscheiden sich nach kurzer Diskussion gegen eine Vergrößerung der vorgesehenen Fläche.

Somit ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0