Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Vorsitzende gibt die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Dies waren eine Auftragsvergabe zur Erneuerung der Fußgängerbrücke über die Fernau sowie Entscheidungen über Anträge auf Herstellung von Grundstückszufahrten.