Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt für den Linauweg eine eingeschränkte Halteverbotszone (VZ 290.1 und VZ 290.2) und zusätzlich die Parkflächen mit den Parkplatzschildern VZ 314-10 und 314-20 auszuweisen.

Die alten Bestandsschilder (VZ 283-10, 283-20, 283-30 und VZ 286-10, 286-20) sind zu entfernen.

 

 


Herr Ehlers führt in den Tagesordnungspunkt ein. Seit 2021 haben sich immer wieder Anlieger beschwert. Anfang Sept habe er sich selbst nochmal ein Bild vor Ort gemacht, und dies dann mit den Mitarbeitern des Ordnungsamts besprochen. Der Vorsitzende, Herr Ehlers erläutert anhand der Tischvorlage (Plan) die Parkplatzsituation im Linauweg. Wie auf dem Plan ist zu sehen ist, besteht eine Halteverbotszone auf der rechten Seite. Auf der linken Straßenseite fehlen Halteverbotsschilder. Die absolute Halteverbotszone müsste noch um weitere Schilder ergänzt werden. Das Ordnungsamt hat hierzu wie im Plan zu sehen ist vorgeschlagen, den gesamten Bereich mit nur einem Schild als eingeschränkte Halteverbotszone (VZ 290.1 und VZ 290.2) und zusätzlich die Parkflächen mit den Parkplatzschildern VZ 314-10 und 314-20 auszuweisen. Somit könnten alle anderen Schilder entfernt werden.  Be- und Entladen wäre noch möglich.

Herr Schimmer findet den Vorschlag grundsätzlich gut, fügt hinzu, dass die Kontrollen verstärkt werden sollten. Herr Ehlers bittet Herrn Jacobs als Anwohner zu Wort. Herr Jacobs findet den Vorschlag einer eingeschränkten Halteverbotszone ebenfalls gut, wünscht sich eine Begrenzung der Parkflächen nur für die Anwohner und Gäste. Der Bürgermeister erklärt, dass bei ausgewiesenen Anwohnerparkzonen eine Gebühr von den Anwohnern erhoben werden muss.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0