Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2021 mit einem Gesamtbetrag von 336.456,90 € zu genehmigen.

 

 


GV Plagmann fragt, ob die Kosten für die Durchführung der Landtagswahl nicht im Amtshaushalt auftauchen müssten und damit aus dem Gemeindehaushalt nicht auftauchen dürften.

 

Im Haushaltsjahr 2021 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) geleistet worden. Eine Auflistung der überplanmäßigen Ausgaben liegt der Gemeindevertretung vor.

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 € festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die durch Fettdruck hervorgehobenen Beträge die Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Die Gesamtsumme dieser Überschreitungsfälle beläuft sich auf 336.456,90 €. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ in der Aufstellung).

 


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: 2

Befangen: 0