Herr Gafert empfiehlt der Gemeindevertretung der Eintragung in das Denkmalbuch zuzustimmen und in der Stellungnahme zu erklären, dass die Gemeinde auf finanzielle Unterstützung durch das Denkmalamt bei der Erhaltung des Dorfangers hofft.

Allgemein wird festgestellt, dass sich die Gemeinde bisher auch ohne das Denkmalamt um den Erhalt des Dorfangers bemüht hat. Weiteren Beschränkungen durch das Denkmalamt steht man skeptisch gegenüber.

Im Bebauungsplan sind die Flächen bereits als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gemäß §§ 5 und 6 DSchG eingetragen. Es stellt sich die Frage, warum die Gemeinde noch einer Eintragung ins Denkmalbuch zustimmen muss, wenn sie den Festsetzungen im B-Plan bereits zugestimmt hat. Es wird vermutet, dass es sich hier nur um einen formellen Akt handelt und die Gemeinde in der Sache keine Entscheidung fällen kann. Die Verwaltung wird um Klärung des Sachverhalts gebeten.