Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, einen prozentualen Ansatz von 5% der Gemeindefläche in den ausgewiesenen Weißflächen und den potentiell möglichen Flächen (Grauflächen) für die Nutzung von regenerativen Energien als Grundlage für das Standortkonzept festzulegen.

 


Durch das Ingenieurbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ wurde die Potentialanalyse für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgestellt. Dabei wurden die Flächen ermittelt, die für den Bau solcher Anlagen unkritisch sind (Weißflächen) bzw. die mit Einschränkungen möglich wären (Grauflächen). Aus diesen Unterlagen muss die Gemeinde als Bestandteil des Planungsverfahrens ein Standortkonzept erstellen. Zu diesem Konzept muss auch zwingend eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt und protokolliert werden (geschieht durch den Vorhabenträger). Dieses Standortkonzept ersetzt das Raumordnungsverfahren des Landes, dass ab einer Flächengröße von 20 ha erforderlich wäre. Für die Gemeinde gibt es verschiedene Möglichkeiten für ein solches Konzept. Sie könnte z.B. flächenscharf festlegen, wo Photovoltaikanlagen erstellt werden können und dafür auch eine Priorisierung festlegen. Eine weitere Möglichkeit ist die Festlegung eines Prozentsatzes der Gemeindeflächen oder eine Festlegung der ha. Nach eingehender Diskussion hat der Bauausschuss folgenden Beschlussvorschlag definiert:

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0