Sitzung: 21.09.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: BRODE/BV/063/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 41,10 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
von 12.442,31 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Brodersdorf
ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der vorgelegten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 41,10 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 12.442,31
€ entstanden. Auch hier liegt eine entsprechende Aufstellung vor.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |