Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbek beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023.

 

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Nebenabrede mit dem Zweckverband Ostholstein, dies jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.


Zum Sachverhalt wird auf die den Gemeindevertretern/innen bekannten Beschlüsse im Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss sowie in der Gemeindevertretung verwiesen.

 

Die Gemeindevertretung Barsbek hatte zuletzt auf seiner Sitzung am 14.03.2022 (BARSB/GV/01/2022) unter dem TOP 6 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Aufgabenübertagung der Oberflächenwasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023 voranzutreiben.

 

Zu diesem TOP ist jetzt der Vertragsentwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 46 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) an den Zweckverband Ostholstein – nebst Anlagen - beigefügt.

 

Eine inhaltliche Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist bereits im Vorfeld erfolgt.

 

 

 

Neben dem Aufgabenübertragungsvertrag ist beabsichtigt, eine Nebenabrede mit dem ZVO Ostholstein abzuschließen.

 

Der beigefügte Entwurf dieser Nebenabrede entspricht inhaltlich den bisherigen Verhandlungsergebnissen. Diese sind den Mandatsträgern der Gemeinde Barsbek bereits durch die Vertreter des Zweckverbandes Ostholstein dargelegt worden.

 

Aus der Übertragungsbilanz, die ebenfalls im Vorfeld mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt worden ist, ergibt sich der Ausgleichsbetrag, den die Gemeinde Barsbek für die Wertübertragung des Anlagevermögens erhält.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0