Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt - wenn rechtlich möglich ohne Ausschreibung -, das Gutachten des Architekturbüros Hoffmann + Krug (spezialisiert auf Gebäudesanierung im Bestand)

 

Dabei sollte optisch -wie bereits mit der Denkmalschutzbehörde, Frau Dr. Hunzinger abgeklärt und besprochen - klar unterschieden werden zwischen dem

·            Historischen Rettungsschuppen von 1894 als von Seeseite erkennbaren historischen Gebäudes in rotem Backstein. Hierzu sollte das Gebäude zur Vorderfront des Gesamtgebäudes hin an die Promenade erweitert werden. Dort ist das Tor genauso zu gestalten wir das auf der Rückseite des Gebäudes ggf. mit einem Glastor, um den Blick nach innen in den historischen Teil jederzeit freizugeben.

·            Linkem und rechtem Restgebäude, dessen Fassade zur Wasserseite hin aufgearbeitet und in der bestehenden Gliederung erhalten bleiben sollte. Die Fassade an der Rückseite hat keine Priorität. Die Hinterseite des Gebäudes soll so aufgestockt werden, dass einerseits eine zusätzliche Nutzfläche entsteht und andererseits diese Dachfläche von der Seeseite her nicht erkennbar ist.

·            Der Grundriss sollte eine möglichst weiträumige und flexible Nutzung ermöglichen. Daher sollten nur die statisch unbedingt notwendigen Gebäudeteile festgelegt werden und eine Gliederung in Nutzungsbereiche erfolgen.

·            Soweit nach den Denkmalschutzbedingungen möglich, soll das Gebäude nach dem aktuellen Stand der Technik saniert werden.

·            Es sollten Flächen für WC / Nasszellen In jedem der beiden an den Rettungsschuppen angrenzenden rechten und linken Gebäudeteile festgelegt werden. Der Architekt sollte das maximale an verfügbarer Fläche herausarbeiten.

·            Die Sanierungsarbeiten sollen vorerst auf Gebäude sichernde, unbedingt notwendige Maßnahmen beschränkt bleiben, solange bis ein Gesamtkonzept steht.

·            Der Bürgermeister wird beauftragt, eine begleitende (kostenlose) Beratung zur Vermarktungsfähigkeit von Gewerbeflächen durch die Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises in Anspruch zu nehmen.

 

 


Herr Petrowski verliest den Antrag der CDU.

 

Die LWG hält ihren Antrag für den weiterführenden.

Der Bürgermeister teilt mit, dass laut Rücksprache mit der Amtsverwaltung kein Antrag als weiterführend eingestuft werden sollte. Er führt aus, dass der Antrag der LWG viele Möglichkeiten eröffnet, während der Antrag der CDU konkreter gefasst ist. Somit bleibt bei Abstimmung über einen Antrag der andere trotzdem bestehen.

 

Die Ausschreibung betreffend informiert der Bürgermeister; dass es das Architekturbüro Hoffmann + Krug zwischenzeitlich zwar nicht mehr gibt, jedoch das Nachfolgebüro eventuell die Akten aus dem Jahre 2004 noch haben könnte. Die Amtsverwaltung hat Kontaktaufnahme zugesagt.

 

 


Stimmberechtigte:

   11

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen:    6

Enthaltungen:    0

Befangen: 0