Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „westlich der Großen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südlich der Kleinen Mühlenstraße“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planverfahren ist nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

 


Nach kurzer Schilderung des Sachverhalts durch den Vorsitzenden und der Bitte um Berücksichtigung von sozialem Wohnungsbau innerhalb der Planung von Herrn Mainz, ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0