Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.


Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Höhndorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2022 sind weder unerhebliche noch erhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0