Sitzung: 05.07.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: HÖHND/BV/059/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt.
Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Höhndorf ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Im
laufenden Haushaltsjahr 2022 sind weder unerhebliche noch erhebliche über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |