Beschluss:

 

Sofern sich keine gravierenden Änderungen mehr an dem Entwurf der Nutzungsverordnung nach der Abstimmung mit dem Amt ergeben, stimmt die Gemeindevertretung einer Veröffentlichung der Nutzungsverordnung vor.

 

Sollten noch erhebliche Änderungen erforderlich sein, wird der Entwurf nochmals in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten und zum Beschluss vorgelegt.


Der Entwurf der Nutzungsverordnung ist entsprechend der Beschlusslage dem Kreis, der Denkmalschutzbehörde und dem Amt zur Prüfung vorgelegt worden.

Die endgültige Fassung der Nutzungsordnung liegt noch nicht vor und erfolgt weiterhin in Abstimmung mit dem Amt.

 

GV Fahrenkrog schlägt vor, heute einen entsprechenden Beschluss der GV zur Nutzungsordnung zu fassen.

 

Der Sinn einer solchen Verordnung wird durch Herrn Fahrenkrog noch einmal erläutert.

 

GV Schlauderbach stellt die Notwendigkeit einer solchen Nutzungsverordnung in Frage, da es in der Vergangenheit keine gravierenden Vorfälle im Schlosspark gab.

 

Innerhalb der Gemeindevertretung entsteht eine Diskussion ob sich durch den Erlass einer solchen Nutzungsverordnung generell etwas verändern würde und ob Aufwand und Nutzen für die Gemeinde im Verhältnis stehen.  


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 2

Befangen: 0