Frau Feigenspan, Eigentümerin des Grundstückes hinter der Kleingartenanlage an der Alten Dorfstraße.

 

Der B-Plan 11 sieht hier die Errichtung eines Altenwohnheimes bzw. altersgerechten Wohnens vor.

 

Frau Feigenspan stellt die beabsichtigte Planung zur Bebauung des Grundstückes anhand von Zeichnungen vor.

 

Frau Bürgermeisterin Maaß berichtet von einem städtebaulichen Vertrag der zwischen der Gemeinde und dem Vorbesitzer geschlossen wurde.

Die geplanten Vorhaben stehen nach Auskunft der Eigentümerin im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften und Verträgen.

 

Die Gemeindevertreter*innen nutzen die Gelegenheit sich über die geplante Bebauung zu informieren.

 

GV Schröder fragt nach der Option, den B-Plan auch für den sozialen Wohnungsbau zu öffnen. Seitens der Eigentümer*in ist dieses momentan aufgrund weggebrochener Fördermittel nicht umsetzbar.

 

GV Fahrenkrog fragt nach, wie die Überwachung erfolgen soll, dass keine jungen Familien in die Wohnungen ziehen. Frau Feigenspan weist auf die Vorgaben im Bebauungsplan hin.

 

GV Duffner fragt nach der Vermarktung der Wohnungen. Diese sollen bevorzugt an Probsteierhagener Bürger*innen veräußert werden.

 

Die Tatsache, dass die entstehenden Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen, wird in Teilen der Gemeindevertretung kritisch gesehen.   

 

Frau Feigenspan erläutert noch einmal was es bedeutet, altersgerecht zu bauen. Unter anderem sind bestimmte bauliche Vorgaben einzuhalten.

 

Im B-Plan stehen keine Vorgaben zur Altersgrenze der möglichen Bewohner*innen allerdings kann dies in der entsprechenden Teilungserklärung festgesetzt werden.

 

Die Gemeindevertretung will die beabsichtigte Nutzung des Grundstückes im entsprechenden Ausschuss und in späteren Sitzungen besprechen und nimmt die Visualisierungen und Informationen zur Kenntnis.