Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätzlich das Vorhaben einer Freiflächen- Photovoltaikanlage in der Gemeinde Probsteierhagen. Bevor jedoch die entsprechenden Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, sind bereits eine Weißflächenstudie und eine Prüfung von Flächenalternativen für einen geeigneten Untersuchungsraum durchzuführen, wobei der Untersuchungsraum das gesamte Gemeindegebiet umfassen muss. Weiterhin ist insbesondere eine Nachbarabstimmung mit den Gemeinden Schönkirchen und  Heikendorf vorzunehmen, da die in Aussicht genommenen Flächen für den Bau der Photovoltaikfreiflächenanlagen unmittelbar an der Grenze zu den Gemeinden Schönkirchen und Heikendorf liegen. Diese Vorarbeiten sind durch das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, durchzuführen. Die Kosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten, ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

 

  1. Die Planverfahren zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen sollen nur dann eingeleitet werden, wenn im Ergebnis der Weißflächenstudie und der Beteiligung der Nachbargemeinden Schönkirchen und Heikendorf die bereits in Aussicht genommenen Flächen im Ortsteil Muxall für den Bau der Photovoltaikfreiflächenanlagen überplant werden sollen.    

 

 


 

An die Gemeinde Probsteierhagen ist ein Investor herangetreten der im Gemeindegebiet gerne eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchte. Hierfür wären eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig.

 

Frau Bürgermeisterin Maaß gibt Erläuterungen zur Thematik.

 

Der Investor ist bereits in Gesprächen mit Eigentümern, deren Flächen für ihn wirtschaftlich geeignet erscheinen. Innerhalb der Bauleitplanverfahren ist dieses anhand von Gutachten auch z.B. aus Sicht des Umwelt- und Artenschutzes darzulegen.

 

Es ist unabdingbar, sich vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vom Investor eine entsprechende Auswertung der in Frage stehenden Flächen (Weißflächenabgleich) präsentieren zu lassen.

 

Dies folgt aus den raumordnerischen Vorgaben der fachlich zuständigen Landesministerien. Hierzu hatten diese den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vom 01.09.2021 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2022, Seite 118) herausgegeben.

Dieser Beratungserlass wird konkretisiert durch das „Anforderungsprofil für Gemeindegrenzen übergreifende Plankonzepte für die Errichtung großer Freiflächen-Solaranlagen“ des MILIG vom 11.02.2022.

 

Aus diesen beiden Dokumenten, welche dieser Verwaltungsvorlage beigefügt sind, wird ersichtlich, dass die entsprechenden Bauleitplanverfahren sich an den Raumordnungsverfahren für die Regionalplanung zu orientieren haben.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig,

 

  1. zunächst Potenzialflächen zu identifizieren, die für eine entsprechende Nutzung grundsätzlich in Betracht kommen („Weißflächenstudie).

 

  1. diese Potenzialflächen anhand von harten Tabukriterien und

 

  1. anschließend anhand von weichen Tabukriterien zu bewerten.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist für eine rechtmäßige Abwägung immer eine Alternativenprüfung erforderlich, die als Bestandteil der Planbegründung zu dokumentieren ist. Aufgrund der Größe der Anlagen und der damit verbundenen räumlichen Auswirkungen muss hierbei der Betrachtungsraum über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Bei Vorhaben mit einer Größe von über 20 ha soll nach Nummer 3.4.2 Absatz 5 des Landesentwicklungsplanes (LEP) in der Regel ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden. Gemeindegrenzen übergreifende Plankonzepte können als Begründung dafür dienen, dass die Landesplanungsbehörde auf ein ROV verzichtet.

 

Da dies mit Kosten verbunden ist, bittet der Investor darum, dass die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss bezüglich einer Freiflächen-Photovoltaikanlage fasst, ob grundsätzlich solch eine Anlage in dem Gemeindegebiet gewollt ist.

 

 

 


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: 1

Befangen: 0