Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Verabschiedung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf ab dem 01.01.2023.

Der anzuwendende Steuersatz soll 15 v.H. betragen. Die Gemeindevertretung bittet die Amtsverwaltung, einen Satzungsentwurf zum Herbst 2022 vorzubereiten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.


Frau Schneekloth berichtet über den Status, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen und schlägt die Bemessung mit 10 % der jährlichen Kaltmiete als Basis vor, die jeder Zeit abänderbar ist. Nach einer kurzen Diskussion einigt man sich auf die Bemessungsgrundlage von 15 %.

Aktuell trifft dies auf 2 Haushalte in der Gemeinde zu. Dies würde aktuell ca. 3000 € in den Haushalt spülen und wäre eine willkommene Einnahme bei der angespannten Haushaltssituation.

Es wird angemerkt, dass es wichtig ist, Veränderungen herbei zu führen, da die Altersstruktur der Gemeinde sich verändert und die damit verbundene Gefahr besteht, dass Auswärtige dann Immobilien in der Gemeinde erwerben und dies als Zeitwohnsitz nutzen. Dadurch fehlen der Gemeinde Einnahmen. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer soll dem entgegenwirken.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0