Beschluss:     Die Gemeindevertretung kann der Aufstellung eines Brunnens nicht zustimmen, da zuvor Überlegungen angestellt werden sollen, wie man mit der bisher für Gastronomie genutzten Fläche umgehen will.

 

Dies ist insbesondere wichtig vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Laboe mit dem In Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 47 Festsetzungen für diese Flächen treffen muss. Es ist im Planungsprozess zu klären, ob die bisher als Grünfläche festgesetzte Fläche (B-Plan 19) so verbleiben oder einer Nutzung für gewerbliche / gastronomische Zwecke der Vorzug eingeräumt wird.

 

Daher kann derzeit keine Vorfestlegung durch die auf Dauer ausgerichtete Aufstellung eines Brunnens erfolgen.

 


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0