Beschluss:

 

Der Schulverband Probstei als Träger der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ersucht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, eine sechszügige Kapazitätsobergrenze (derzeit 156 Schülerinnen und Schüler) im Sek I-Bereich festzulegen. Zudem bittet der Schulverband Probstei die Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule Probstei Aufnahmekriterien festzulegen, die eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Mitgliedsgemeinden des Schulverbands in besonderem Maße priorisiert.


Herr Hepp erläutert, dass es bislang für die Aufnahme von Schüler*innen an der Gemeinschaftsschule Probstei keine Kapazitätsobergrenze gibt, und somit alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden müssen.

 

Da die Gemeinschaftsschule Probstei im Kreis Plön die einzige Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ist und wegen der besonderen Leistungsfähigkeit eine überregionale Anziehungskraft ausübt, wird zum Schuljahresbeginn 2022/2023 eine 7 Zügigkeit erreicht.

In den vergangenen Jahren lag die Aufnahme bei einer sechs Zügigkeit.

 

Eine dauerhaft darüberhinausgehende Aufnahme könnte zukünftig die Leistungsfähigkeit des Systems gefährden, zumal derzeit 80 % der Schüler*innen in die Oberstufe übergehen.

 

Eine Kapazitätsobergrenze hat zur Folge, dass entsprechende Aufnahmekriterien durch die Schulkonferenz festzulegen sind. Vorrangig sollen Schüler*innen aus den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes aufgenommen werden.

Weiter aufgenommen werden sollten: Geschwisterkinder und Schüler*innen mit überfachlichen Kompetenzen im Grundschulzeugnis.

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0