Bürgermeister Gnauck erläutert die aus seiner Sicht zumindest redaktionell erforderliche  Anpassung der bestehenden Benutzungsordnung, die in der vorliegenden Fassung aus dem Jahr 2008 stammt.  Zudem besteht seit Beginn der Corona-Pandemie nebenher ein Hygienekonzept für das Dörpshus und das Außengelände, das in die Benutzungsordnung eingearbeitet werden könnte, um bei zukünftigen ähnlichen Lagen sofort ein einsatzfähiges Instrument an der Hand zu haben. Ferner ist das Dörpshus seit kurzem mit WLAN ausgestattet. Hierfür ist u. a. auch ein Gastzugang mit beschränkten Nutzungs-rechten eingerichtet worden. Die Bedingungen für die Nutzung sollten ebenfalls in eine neue Fassung der Benutzungsordnung eingearbeitet werden. Schließlich und endlich sollte man überlegen, ob aufgrund der extrem gestiegenen Gaspreise seit Ausbruch des Ukraine-Krieges eine Preisanpassung bei der Miete des Dörpshus durch private Nutzerinnen und Nutzer vorgenommen werden sollte. An diese Ausführungen schließt sich eine rege Diskussion an. Die Frage, wie oft das Dörpshus privat und zu welchen Anlässen gemietet wird beantwortet der Bürgermeister entsprechend. Gründe für die Miete waren in der Vergangenheit Ehejubiläen, „runde“ Geburtstage, Konfirmationen, Kommunionen, Trauerfeiern). In der Spitze wurden vor Jahren 10 bis 12 private Veranstaltungen pro Jahr gezählt. Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie gab es in den vergangenen beiden Jahren keine privaten Veranstaltungen. Sodann diskutiert der Ausschuss die Frage, ob es überhaupt einer breiten Öffentlichkeit im Dorf bekannt sei, dass man das Dörpshus auch privat mieten könne. Daraufhin wird der Bürgermeister gebeten, in einer nächsten Ausgabe der Ortsnachrichten auf die Möglichkeit der privaten Nutzung des Dörpshus hinzuweisen. Der Bürgermeister wird zudem gebeten, eine überarbeitete Fassung der Benutzungsordnung zur nächsten Ausschusssitzung vorzulegen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.