Beschluss:    Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgerentscheid vom 14.03.2010 in der Gemeinde Bendfeld für gültig zu erklären.

 


Die stellv. Abstimmungsleiterin erläutert, dass für das Verfahren eines Bürgerentscheids die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechend gelten. Das bedeutet, dass der Wahlprüfungsausschuss die Gültigkeit des Bürgerentscheids vom 14.03.2010 in der Gemeinde Bendfeld von Amts wegen vorprüft sowie über Einsprüche gegen die Gültigkeit berät. Die abschließende Entscheidung trifft die Gemeindevertretung. 

 

Die stellv. Abstimmungsleiterin legt den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses die Abstimmungsunterlagen zur Vorprüfung vor und teilt mit, dass Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids nicht eingegangen sind. Bei der Sichtung der Unterlagen gab es keinerlei Anlass, Zweifel an der richtigen und ordnungsgemäßen Ergebnisermittlung zu haben.

 

Der Wahlprüfungsausschuss trifft daraufhin folgende Feststellungen:

 

  1. Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheid keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.

 

  1. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

Der Wahlprüfungsausschuss fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 15.15 Uhr.

 

 

Schönberg, 23.06.2010