Beschluss:

 

  1. Für die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen und allen damit in Zusammenhang stehenden Erfordernissen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen, Zuwegungen usw.) darf die gesamte Flächengröße 3 % der Gemeindefläche = 39,45 ha nicht überschreiten. Außerhalb der Gemeinde liegende Flächen, z. B. für Ausgleichsmaßnahmen, werden wie in der Gemeinde liegend gerechnet.

 

  1. Zeitnah ist ein Termin für eine öffentliche Vorstellung der Weißflächenstudie durch das Büro Elbberg im Rahmen einer Einwohnerversammlung anzusetzen. Hierbei sollen alle Flächeneigentümer aufgefordert werden, sich bei Interesse an der Errichtung einer PV-Anlage zu melden.

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und erinnert daran, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 9.3.2022 beschlossen habe, grundsätzlich einer Planung von Freiflächen-Solaranlagen zuzustimmen. Der Bau-, Wege-und Umwelt Ausschuss habe sich in seiner Sitzung vom 18.5.2022 mit der Thematik befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, zu beschließen, maximal 3 % der Gemeindefläche inklusive Ausgleichsfläche für Freiflächen-Solaranlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Er verliest folgenden Beschlussvorschlag


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0