Die Bürgervorsteherin führt sodann in das Thema ein und schildert den bisherigen Sachstand aus den Beratungen des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses (OPLA) vom 10.05.2022 und stellt Frau Lindemann den Gästen vor.

 

Der Bürgermeister geht auf die bisherigen Entwicklungen innerhalb der Ortsteile ein und gibt einen kurzen Ausblick auf die zukünftigen Veränderungen, die zwangsläufig erheblichen Einfluss auf den Verkehr nehmen werden. Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Element bei der Konzeptionierung der anstehenden Maßnahmen in den zuständigen Fachausschüssen, wie auch die Möglichkeit zum Einwerben von Fördermitteln. All das setzt ein entsprechendes Verkehrskonzept voraus, welches heute den interessierten Zuschauern vorgestellt wird. Er übergibt das Wort an Frau Lindemann.

 

Frau Lindemann begrüßt ebenfalls die Einwohnerschaft und freut sich über die zahlreiche Teilnahme. Sie weist zu Beginn darauf hin, dass das sogleich vorgestellte Verkehrskonzept mit seinen Maßnahmen lediglich einen bestimmten Arbeitsstand ausweist, der im Laufe der Umsetzungsphase an die neu eintretenden Gegebenheiten anzupassen ist. Auch die heute zusammengetragenen Ergebnisse und Erkenntnisse werden berücksichtigt.

 

Frau Lindemann beginnt die Präsentation des Verkehrskonzeptes und die erste Frage aus der Zuschauerschaft bezieht sich auf die Möglichkeit, Straßenabschnitte mit einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h als 30 km/h Zonen einzurichten.

Frau Lindemann erklärt, dass die Ausweisung von Tempo-30-Zonen der Genehmigung durch die zuständige Kreisverkehrsbehörde bedürfe und sie deshalb zu dem Prozedere keine Aussagen treffen kann.

 

Ein Bürger hält die ermittelten Geschwindigkeitsmessungen über Anzeigetafeln für nicht aussagefähig genug, da die Verkehrsteilnehmer*innen dadurch zum langsameren Fahren animiert würden. Eine versteckte, unbemerkte Messung hätte seiner Ansicht nach mehr Aussagekraft.

Frau Lindemann räumt ein, dass evtl. einige Fahrer durch die Anzeige der gemessenen Geschwindigkeit ihr Tempo reduzieren könnten, dieses Verhalten aber keine Auswirkungen auf die Ergebnisse des vorliegenden Konzeptes habe. Generell seien Geschwindigkeitsübertretungen nicht Inhalt des Verkehrskonzeptes.

 

Eine Bürgerin bezweifelt die Umsetzbarkeit einer höhenangeglichenen Oberfläche der Bahnhofstraße (kein Bordstein zur Trennung des Fußweges und der Straße) aufgrund der schmalen Bauweise.

 

Herr Dr. Pomplun führt die derzeitige Situation in der Bahnhofstraße aus Sicht der in Schönberg ansässigen Ärzteschaft an, die die medizinische Versorgung für alle Umlandgemeinden bis nach Hohenfelde sicherstellen. Alleine deren Patientenaufkommen könne mit 1.500 bis 2.000 Arztbesuchen pro Tag beziffert werden. Hierbei sei klar festzustellen, dass die Bahnhofstraße nicht annähernd genügend Parkplatzmöglichkeiten bietet.

Zudem betrachtet er das Befahren der Bahnhofstraße als verkehrsberuhigter Bereich durch Busse als äußerst kritisch.

 

Eine anwesende Busfahrerin entgegnet mit der Frage, wohin stattdessen der ÖPNV gelenkt werden soll.

 

Frau Nebendahl bittet darum, zunächst mit der Präsentation fortzufahren.

 

Frau Lindemann merkt an, dass die vorgeschlagene, optisch einheitliche Gestaltung der Bahnhofstraße mit entsprechenden Kennzeichnungen für Barrierefreiheit und Stellplätzen einen offenen Charakter böte, der insbesondere Fußgänger und Radfahrer zum Verbleib animiert und damit zur Belebung des Ortskerns beitragen könnte.

 

Weitere Bedenken hinsichtlich der Kennzeichnung für Gehwegbereiche, insbesondere für Kinder, werden angesprochen und diskutiert.

 

Die Vorsitzende bittet nochmals darum, die Wortbeiträge kurz zu fassen.

 

Eine Bürgerin stellt sich als Sprecherin der „Einwohnerinitiative Rauher Berg“ vor und teilt mit, dass sie die vorgestellten Ansätze begrüßt und auch der Bestandsanalyse zustimmt, jedoch ihrer Ansicht nach die falschen Schlüsse daraus gezogen worden seien. Sie berichtet über ihre Erfahrungen als betroffene Anwohnerin und dem langwierigen Prozess, bis endlich die geforderte 30-Zone genehmigt und eingerichtet war. Sofern sie nun die vorgetragenen Ausführungen richtig verstanden habe, werde der Rauhe Berg nicht nur weiterhin als Durchflussstraße eingeplant, vielmehr werde das Verkehrsaufkommen noch erhöht. Ferner kann sie keine Lösungsansätze in Bezug auf die Rad- und Fußwegproblematik erkennen.

 

Die Ausweitung der Tempo-30-Zone am Rauhen Berg werde bereits geprüft, so Frau Lindemann. Eine 50 km/h Begrenzung sei jedoch für den Autoverkehr attraktiver, sofern man den betroffenen Teilbereich der Straße als Ortszufahrt (sog. Lückenschluss) betrachte. Zunächst diene die Einbeziehung des Rauhen Bergs als Ortszufahrt lediglich der Bestandsaufnahme.

 

Eine Bürgerin merkt an, dass auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Zindler innerhalb der nächsten beiden Jahre ein neuer Wohnkomplex entstehen soll. Dies müsse ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Rauhe Berg nicht ähnlich wie die Bahnhofstraße auf eine Höhe eingeebnet und entsprechend mit Markierungen versehen werden könne.

 

Straßenmarkierungen seien am Rauhen Berg aufgrund der Breite nach den gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig, antwortet Frau Lindemann. Diesbezüglich geht sie auf die geplante Einrichtung eines Kreisverkehres am Rauhen Berg / Einmündung Kuhlenkamp ein und betont, dass durch die Ablenkung des Zufahrtsverkehres aus dem Rauhen Berg heraus in die klassifizierten Straßen mit einer Entlastung zu rechnen sei.

 

Herr Kokocinski erläutert in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten einer Gemeinde zur Gestaltung des innerörtlichen Verkehrs. Das Aufstellen von Schildern sei zwar die kostengünstigste Option, jedoch sind in manchen Fällen trotz der deutlich höheren Kosten bauliche Maßnahmen effektiver. Zudem seien sie teilweise sogar genehmigungsfrei, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziere.

 

Frau Lindemann und der Bürgermeister fassen zum allgemeinen Verständnis das Prozedere aus Beantragungs- und Beauftragungsverfahren für Maßnahmen zusammen, die Einfluss auf den öffentlichen Straßenverkehr nehmen und damit im Zuständigkeitsbereich der Kreisverkehrsbehörde liegen.

 

Herr Pomplun resümiert, dass im Grunde alle Durchfahrtsstraßen im Ort entlastet bzw. beruhigt werden sollen, was in der logischen Konsequenz nicht funktionieren kann.

 

Frau Lindemann macht nochmals deutlich, dass zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes zunächst der Ist-Zustand herangezogen worden ist, und dieser sieht die klassifizierten Straßen als Hauptverkehrsadern vor.

 

Nachdem Frau Lindemann mit ihrem Vortrag fortgefahren ist, hält eine Mitarbeiterin des Kindergarten Tausendfüßler die Idee der Elternabholstation am Markt für äußerst kritisch. Sie berichtet über tägliche Erfahrungen beim Standortwechsel zwischen Kita-Gebäude und dem Pastorenbrook, bei dem die Kinder der Waldgruppe durch unachtsam ausparkende Fahrzeuge schon mehrfach in heikle Situationen geraten sind.

 

Frau Lindemann weist darauf hin, dass die Elternabholstation bereits im Rahmen des Sporthallenbauprojektes durch den Schulverband Probstei als Defizit erkannt und eine erneute Standortprüfung durch den Schulverbandsvorsteher beauftragt wurde. Auch gänzlich neue Ideen sollen hierbei erarbeitet werden.

 

Ein Bürger führt an, dass der Bau und die Errichtung von Fahrradwegen sehr zu befürworten ist, diese jedoch im Anschluss auch gepflegt werden müssen. Hier sei die Gemeinde in die Pflicht zu nehmen.

 

Die Sprecherin der Einwohnerinitiative ergänzt den Einwand mit einem Beispiel aus dem Rauhen Berg: Nachdem dieser für den Lastverkehr gesperrt wurde, währte die Freude der Anwohnerschaft nicht lange, da das Verbotszeichen für 18 t erst auf halber Strecke aufgestellt wurde. Wenn die Lkw-Fahrer das Verbotszeichen sehen, besteht keine Wendemöglichkeit, weshalb sie in den meisten Fällen schlichtweg weiterfahren.

 

Es wird nochmals die Parkplatzproblematik thematisiert. Frau Lindemann weist darauf hin, dass dieses Anliegen bereits als priorisiertes Thema im Konzept berücksichtigt ist.

 

Eine Bürgerin lobt die guten Ansätze und die vielen Ideen, die das vorgestellte Verkehrskonzept beinhaltet, jedoch bezweifelt sie die Umsetzbarkeit in einem realistischen Zeitrahmen. Sie habe in den letzten Jahrzehnten bei mehreren Vorstellungen von Ortsentwicklungskonzepten der Gemeinde Schönberg teilgenommen. Am Ende scheiterte der endgültige Umsetzungswillen immer an bürokratischen Hürden, insbesondere bei den unüberschaubaren Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Behörden von Land, Kreis und Kommune. Sofern keine zielgerichtete Kooperation zwischen den Behörden stattfindet, befürchtet sie auch bei diesem Konzept einen ähnlich erfolglosen Ausgang des Vorhabens.

 

Der Bürgermeister möchte klarstellen, dass dieses Konzept als Grundlage für die künftigen Entscheidungen der Fachausschüsse dient und damit einhergehend auch umfangreiche Investitionen für notwendige Baumaßnahmen im Bereich der Orts- und Verkehrsentwicklung angestoßen werden sollen.

 

Man erinnert an den Versuch, die Fußgängerzone am Knüll für den Autoverkehr zur Durchfahrt teilweise freizugeben, der bekanntermaßen gescheitert ist. Der Leerstand der Geschäfte in Schönberg sei bis heute beträchtlich.

 

Es wird angeregt, künftige Planungsgespräche bezüglich des Sporthallenneubaus sowie in Bezug auf bauliche Veränderungen im Rahmen der Verkehrsplanung jeweils mit Vertretern aus dem Schulverband, der Kita sowie Anwohnern des Fuchsberges stattfinden zu lassen.

 

Es wird sich nach der Zeitplanung für das gesamte Projekt erkundigt.

Derart viele und umfangreiche Vorhaben nehmen zweifelsohne mehrere Jahre in Anspruch, konstatieren Frau Lindemann und Herr Kokocinski.

 

Als Ansprechpartner für weitere Anregungen steht der Bürgermeister zur Verfügung.