Beschluss:

Der Ausschuss beschließt mit 3 Ja-Stimmen wie folgt:

„Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.“


Herr Hirsch erläutert, das sich das ursprüngliche Defizit des Haushaltsplanes 2022 in Höhe von 160.600 € aufgrund der erforderlichen Reparaturmaßnahmen im Straßenbau auf voraussichtlich 256.700 € erhöhen wird. Hierzu ist die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes vorgesehen. 

Herr GV Thomas Ewoldt hat gegenüber Herrn Hirsch erklärt, das er geschäftlichen Bezug zu dem mit der Planung der Baumaßnahme befassten Ingenieurbüro Fa. IB Hauck hat. Herr Ewoldt fragt daher an, ob bezüglich seiner Person Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP besteht. Dies wird von Herrn Hirsch sowie von Bürgermeister Lage verneint, da dies hier nicht relevant sei, da der Beschluss über die Vergabe bereits erfolgt ist. GV Ewoldt hat auf der entsprechenden Gemeinderatssitzung weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro IB Hauck teilgenommen. Somit ist es für GV Ewoldt auch möglich, an dem TOP 9 (Vergabe Bauauftrag) der am 08.06.2022 stattfindenden GV-Sitzung teilnehmen.

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2022 weist gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2022 folgende Änderungen auf:

Schulkostenbeiträge Gymnasien

-2.000

Straßenunterhaltung

+105.000

Straßenreinigungsgebühren

-3.000

Einnahmen aus Gebührenausgleichsrücklage

+1.600

Kosten des Winterdienstes

-1.400

Unterhaltung Regenwasserbeseitigung

+1.000

Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus

-3.000

Gewerbesteuer

+5.000

Schlüsselzuweisungen

+4.600

Kreisumlage

+2.000

Amtsumlage

-2.000

Deckung Soll-Fehlbetrag

+4.100