Für die Verpflichtung von Frau Katri Röper-Kottav bittet Herr Mönkemeier die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Er verpflichtet sie gemäß § 33 Abs. 5 GO per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.