Die Leiterin der OGTS, Frau Werner, berichtet kurz über den ab dem Jahr 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder.

Die OGTS hat jedoch den Vorteil, dass bereits jetzt jedem Kind ein Platz angeboten werden muss.

Gemeinsam mit Schulträger und Schulleitung wird die Umsetzung des Rechtsanspruches weiter erfolgen.

 

Herr Verbandsvorsteher Schnoor bedankt sich für die beiden Berichte.