Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt die Öffentlichkeit wieder her. Die Gäste betreten den Sitzungssaal.

 

Die Bürgervorsteherin erläutert im Anschluss daran die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Sie bedankt sich bei allen, die bei diesem Projekt mitgewirkt haben.

 

Der Bürgermeister gibt ergänzende Hinweise. Er lässt noch einmal das Verfahren Revue passieren und schließt sich dem Dank der Bürgervorsteherin an. Es handelte sich hier um ein kompliziertes und umfangreiches Projekt; er geht auch auf Einwendungen ein, die abgewogen worden sind. Insbesondere zum Thema Flächenversiegelung könne er guten Gewissens mitteilen, dass trotz der Versiegelung sehr viel Grün entstehen wird. Er empfiehlt der Gemeindevertretung am heutigen Abend den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0