Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend zu beschließen.

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert einleitend die bisherige Entwicklung zum geplanten Neubaugebiet hinter den Kleingärten. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass mit dem Bebauungsplan für Schönberg etwas Entscheidendes passiert. Der Wohnraumbedarf ist in Schönberg riesengroß und nun wird es für alle Altersklassen entsprechende Wohnraumangebote geben. Der finale Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan soll ebenso wie der Beschluss über den Erschließungsvertrag in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gefasst werden, damit dann mit der Erschließung begonnen werden kann.

 

Herr Dr. Heisel erläutert sodann anhand einer Präsentation die Abwägung der während der drei Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange ausführlich. Er zeigt in dem Zusammenhang die Entwicklungsschritte der Planung auf. Die vorgetragenen Anregungen haben insbesondere zu Beginn der Planung doch noch zu erheblichen Anpassungen geführt. Im letzten Offenlegungsverfahren sind kaum noch Anregungen vorgetragen worden, was zeigt, dass die Gemeinde sehr sorgfältig mit der Planung umgegangen ist. Herr Dr. Heisel erläutert den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 noch einmal ausführlich und erklärt, dass die Begründung noch in zwei Punkten angepasst wurde. So wurde zunächst geplant, das Gebiet in zwei Abschnitten umzusetzen. Da beim Erschließungsträger bereits sehr viele Anfragen zum Erwerb von Grundstücken vorliegen, macht eine Umsetzung in zwei zeitlich versetzten Abschnitten keinen Sinn, die Umsetzung sollte daher in einem Arbeitsgang erfolgen. Dies hat dann auch den Vorteil, dass Lärm- und Staubbelästigungen nur einmal vorkommen und sich nicht beim zweiten Bauabschnitt wiederholen. Ein Zweiter Punkt betraf die Versorgung des Gebietes mit Gas. Hier wurde ergänzt, dass es in der Entscheidung des Gasversorgers liegt, ob eine Gasversorgung angeboten wird oder nicht. Die Wärme- und Energieversorgung ist insbesondere aufgrund des Krieges in der Ukraine, aber auch wegen dem allgemeinen Klimaschutz sehr dynamisch, sodass diesbezüglich keine Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen wurden. Es ergeben sich keine weiteren Fragen aus dem Ausschuss.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Dr. Heisel, Frau Franke, Herrn Keller und Herrn Hinz für die sehr sorgfältig ausgearbeitete Planung und die jeweilige gut verständliche Vorstellung im Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss. Weiter dankt er der Verwaltung für die Begleitung des Planverfahrens und Herrn Dr. Becker für die juristische Beratung, auch bei der Erstellung des Erschließungsvertrages. Ebenfalls dankt Ausschussvorsitzender Cordts den Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses für die engagierte Mitarbeit im Ausschuss. Als Ehrenamtler musste schon viel Zeit allein für das Lesen der umfassenden Planunterlagen aufgewendet werden, das ist nicht selbstverständlich.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage.   


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0