Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen.

 

Der Bürgervorsteher gibt die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Dies waren eine Entscheidung zu einer Personalbedarfsbemessung im Kita Bereich sowie zwei Auftragsvergaben zur Sanierung von Stegen im Hafen.