Beschluss:

 

1.    Der Bau- und Umweltausschusses empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) für das Gebiet „Zum See, westlich und nördlich der Strandstraße und östlich der freien Landschaft“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen und empfiehlt dessen Offenlegung. Die Kurzbegründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) ist mit der Kurzbegründung und der Anpassung des Flächennutzungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) beschlossen.

Da das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgesehen.

Es wird nun empfohlen dem vorliegenden Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes mit Kurzbegründung und der Anpassung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und gem. § 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Herr Wilke vom Büro B2K erläutert dazu ausführlich den Vorentwurf und die zu beschließende Satzung für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 11 (Teil 2). Insbesondere erläutert er, dass es sich bei der westlichen Wallbepflanzung nach objektiver Begutachtung um keinen Knick, der Biotopschutz hat, sondern um eine Gehölzanpflanzung handelt. Die aber auch erhalten und nicht verändert werden darf. Dies wird noch vom Naturschutzbund geprüft werden.  

 

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0