Aufgrund von Vandalismus auf dem ZAS-Gelände hat Herr Sinjen die rechtlichen Möglichkeiten einer Videoüberwachung mit dem Amt geklärt mit folgendem Ergebnis:

Eine Videoüberwachung ist Tag und Nacht erlaubt. Nach 48 Stunden muss die Aufnahme gelöscht werden und es ist mit entsprechenden Schildern auf eine Überwachung hinzuweisen.

Ein Angebot mit 2 Kameras liegt bereits vor. Dieses Angebot könnte auch erweitert werden. Ein Treffen wird angestrebt, um zu planen, wie viele Kameras aufgestellt werden sollen.

Herr Jans weist darauf hin, dass die Qualität der Aufzeichnung so gut sein muss, dass die aufgenommenen Personen identifiziert werden können (z.B. ran zoomen).