Sitzung: 19.04.2022 Finanzausschuss
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verabschiedung
einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf
ab dem 01.01.2023. Der anzuwendende Steuersatz soll 10 v. H. betragen. Die
Gemeindevertretung möge die Amtsverwaltung bitten, einen Satzungsentwurf zum
Herbst 2022 vorzubereiten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt. Die Zweitwohnungssteuer ist eine
kommunale Aufwandsteuer, mit der das Innehaben einer weiteren Wohnung neben
einer Hauptwohnung besteuert wird. Es ist dabei unerheblich, ob die Wohnung
gemietet oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Ebenso wenig spielt es eine
Rolle, wenn sich Haupt- und Nebenwohnung am selben Ort befinden. Ein
Hintergrund für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist beim kommunalen
Finanzausgleich zu suchen, bei dem nur Personen mit einer Hauptwohnung in einer
Gemeinde berücksichtigt werden. Für Personen mit Nebenwohnsitz erhalten die
Gemein-den kein Geld, müssen aber auch für diese kommunale Einrichtungen vor-
und unterhalten. Außerdem erhofft man sich unmittelbar höhere Einnahmen und
höhere Schlüsselzuweisungen bei Ummeldungen.
Dies vorweg geschickt teilt der Kämmerer dem Ausschuss mit, dass nach Prüfungen durch das Amt in Prasdorf derzeit 2 Fälle zweitwohnungssteuerpflichtig wären. Allerdings kann es zu deutlich mehr Fällen in Zukunft kommen, wenn der demografische Wandel auch in Prasdorf durchschlägt und mehr Immobilien im Dorf den Eigentümer wechseln. Nach kurzer Diskussion, in der der Kämmerer bei einem angenommenen Steuersatz von 10 v. H. Mehreinnahmen von ca. 2.000,00 Euro in Aussicht stellt, ergeht folgender Beschluss:
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |