Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verabschiedung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf ab dem 01.01.2023. Der anzuwendende Steuersatz soll 10 v. H. betragen. Die Gemeindevertretung möge die Amtsverwaltung bitten, einen Satzungsentwurf zum Herbst 2022 vorzubereiten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.


Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt. Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, mit der das Innehaben einer weiteren Wohnung neben einer Hauptwohnung besteuert wird. Es ist dabei unerheblich, ob die Wohnung gemietet oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, wenn sich Haupt- und Nebenwohnung am selben Ort befinden. Ein Hintergrund für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist beim kommunalen Finanzausgleich zu suchen, bei dem nur Personen mit einer Hauptwohnung in einer Gemeinde berücksichtigt werden. Für Personen mit Nebenwohnsitz erhalten die Gemein-den kein Geld, müssen aber auch für diese kommunale Einrichtungen vor- und unterhalten. Außerdem erhofft man sich unmittelbar höhere Einnahmen und höhere Schlüsselzuweisungen bei Ummeldungen.

Dies vorweg geschickt teilt der Kämmerer dem Ausschuss mit, dass nach Prüfungen durch das Amt in Prasdorf derzeit 2 Fälle zweitwohnungssteuerpflichtig wären. Allerdings kann es zu deutlich mehr Fällen in Zukunft kommen, wenn der demografische Wandel auch in Prasdorf durchschlägt und mehr Immobilien im Dorf den Eigentümer wechseln. Nach kurzer Diskussion, in der der Kämmerer bei einem angenommenen Steuersatz von 10 v. H. Mehreinnahmen von ca. 2.000,00 Euro in Aussicht stellt,  ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0