Sitzung: 30.03.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: HÖHND/BV/057/2022
Sachverhalt:
Die
Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf-Gödersdorf hat in
ihrer Sitzung am 18. März 2022 den Oberbrandmeister Ernst-Peter Stoltenberg zum
Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Höhndorf gewählt.
Gemäß § 11 Abs. 3
des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf diese Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung.
Nach Zustimmung
erfolgt die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter generell
für die Dauer von 6 Jahren sowie die Vereidigung.
Im Regelfall wird
ein Gemeindwehrführer*in unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren ernannt.
Ernst-Peter
Stoltenberg vollendet am 18.11.2025 das 67. Lebensjahr. Da es sich bei der Wahl
um eine Wiederwahl handelt, ist diese trotzdem zulässig und die
Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 11 Abs. 2 BrSchG sind erfüllt.
In diesem Fall
endet die Amtszeit jedoch mit Übertritt in die Ehrenabteilung, spätestens
jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (hier
31.12.2025).
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Oberbrandmeister Ernst-Peter Stoltenberg
zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf-Gödersdorf zu.
Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung
zu informieren.
Stimmberechtigte:7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Der Vorsitzende
Bürgermeister Wichelmann überreicht Herrn Ernst-Peter Stoltenberg die
Ernennungsurkunde zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Höhndorf-Gödersdorf und vereidigt ihn.