Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2022 des Breitbandzweckverbandes Probstei fest.

 


Herr Mönkemeier erläutert das Zustandekommen der Mehrkosten auf eine

Gesamtinvestitionshöhe von rund 33 Mio. Euro.

 

Viele Änderungen der Bauweisen und Umplanungen auf Grund sich vor Ort ergebender

Situationen.

Deutlich höherer Anteil an geschlossener Bauweise inner- und außer Orts.

Die Position Aufbruch und Wiederherstellung von Oberflächen ist auf Grund Betoneinbau, Restbreiten und unerwartete Vorkommnisse deutlich gestiegen.

Nachträge mussten auf Grund der Projektentwicklung gestellt werden.

Die Leitungsdichte hat zu einer Steigerung von Hand- und Suchschachtungen auf 1.137 % der Planmengen geführt.

Die Anzahl der zu bauenden Hausanschlüsse ist von 3.200 auf 3.700 gestiegen, dadurch haben sich die entsprechenden Bau- und Materialpositionen erhöht.

 

Herr Mönkemeier übergibt das Wort an Herrn Körber.

 

Herr Körner erläutert kurz die wichtigsten Punkte des Wirtschaftsplanes. Es ist auch dieses Jahr

ein Verlust zu verzeichnen. Die Erhöhung der Investitionssumme wird eine Erhöhung der Zuwendungen durch Bund und Land nach sich ziehen.

 

 

Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr keinen Ertrag und Aufwendungen in Höhe von 226.000,00 Euro aus, so dass für 2022 ein Jahresverlust i.H.v. 226.000,00 EUR ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da sich die Verluste schrittweise durch die ab 2023 zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgen Sachverständigen- und Steuerberatungskosten in Höhe von 20.000 Euro sowie Personalkostenerstattung an das Amt von 100.0000,00 EUR. Der größte Posten in den Aufwendungen sind die Zinszahlungen für die aufgenommenen und noch aufzunehmenden Kredite zur Finanzierung des Breitbandnetzes. Die Zinsen werden sich voraussichtlich auf 90.400,00 Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund waren 2022 im Erfolgsplan – neben zwischenzeitlich erhöhten Aufwandsentschädigungen, Sitzungstagegeldern – nur noch sonstige Kosten (Versicherungen und Beiträge) zu berücksichtigen. Dem Gesamtaufwand von 226.000,00 EUR steht auf Grund der erst zu tätigen Baumaßnahmen kein Ertrag gegenüber, so dass sich der zuvor schon bezifferte Jahresverlust ergibt.

Im Vermögensplan sind Ein- und Auszahlungen in einer Größenordnung von jeweils 11.000.000 EUR veranschlagt worden. Für die Herstellung des Breitbandnetzes im Verbandsgebiet sind Baukosten einschließlich Planungsleistungen i.H.v. zwischenzeitlich 33.000.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlungen werden voraussichtlich zunächst durch einen Anteil der bewilligten Bundeszuweisung von 5.500.000 EUR und einem Landeszuschuss in gleicher Höhe gegenfinanziert. In den bisherigen Planungen war ein Landeszuschuss nicht enthalten. Durch die höheren Baukosten steigt auch der Bundeszuschuss, von dem bereits 4.000.000,00 als Vorauszahlung vereinnahmt wurden, so dass im Ergebnis nach derzeitigem Planungsstand keine weiteren Kreditaufnahmen, als bisher vorgesehen, erfolgen müssen. Die bisherigen Kreditaufnahmen wurden vollumfänglich seitens der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

Dementsprechend wurde in der Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2022 mit 0,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist folgerichtig ebenfalls mit 0,00 auszuweisen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR anzugeben. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kassengeschäfte vom Amt Probstei übernommen werden. Dort müsste die Ermächtigung für Kassenkredite deutlich erhöht werden, da für den zuschussfinanzierten Anteil keine Kredite aufgenommen und die Zuschüsse zu einem großen Teil erst nach Abschluss der Maßnahme fließen werden. Eine Zwischenfinanzierung ist daher unausweichlich.

 

Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00 Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird). Hier sei darauf hingewiesen, dass der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil in gleicher Weise wie alle anderen Verwaltungskostenanteile auch, also einschließlich der Sach- und Gemeinkostenzuschläge berechnet wird. In der Vergangenheit waren auf der Planebene nur die reinen Personalkosten veranschlagt. Insoweit erklärt sich auch der Anstieg der oben beschriebenen Personalkostenerstattung.

 

 


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0