Sitzung: 28.03.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/062/2022
Beschluss:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.130,12 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
768.869,20 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
768.869,20 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
704.000,00
€ |
719.549,83
€ |
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Soll-Ausgaben: |
704.000,00
€ |
719.549,83
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
46.500,00 € |
49.319,37 € |
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Soll-Ausgaben: |
46.500,00 € |
49.319,37 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2021 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 27.692,73 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand von 118.598,44 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 7.631,89 €
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.130,12 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2021 dargestellt
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |