Frau Bartels erkundigt sich nach der Zuständigkeit Entscheidungen zu treffen, die die Flüchtlinge betreffen. Welche Kosten fließen in den Gemeindehaushalt. Es wird um eine schriftliche Information gebeten. Der Bürgermeister nimmt kurz Stellung und verweist insbesondere auf die Zuständigkeit des Amtes und des Kreises in rechtlichen und finanziellen Fragen der Flüchtlingssituation.