Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „südöstlich der Ortslage zwischen Passader Weg und Hagener Weg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist somit durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. 

 

 

 


Der anwesende Städteplaner, Herr Blank, erläutert die vorliegenden Unterlagen anhand einer kurzen Präsentation und geht auf die Vorschläge zur Abwägung der eingereichten Stellungnahmen ein.

 

Da im Anschluss keinerlei Fragen aufkommen, ergeht folgender


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0