Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Wallgraben, nördlich der Straße Stuhrsredder, westlich der Dörpstraat und nordwestlich der Straße An't Schaar".

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. § 13b BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, Guntram Blank, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, und für die Erschließungsplanung das Ingenieurbüro Hauck GmbH erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von dem Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

 

 


Die Beschlussvorlage wird vom Bürgermeister zusammenfassend erläutert. Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht lässt Herr Rönnau über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1