Sitzung: 22.03.2022 Finanzausschuss (bis 07.06.2023)
Der Kämmerer erläutert
den Sachstand. Die Regelung gilt ab 1.1.2023, das Amt bereitet alles vor. Mitte
des Jahres wird dann alles mit Hilfe eines Steuerberaters erörtert, es gibt
noch viele
offene Fragen, z.B.
welche Einnahmen unterliegen der Steuerpflicht. Vorsteuer kann für 2022 noch in
2023 gezogen werden.