Der Kämmerer erläutert den Sachstand. Die Regelung gilt ab 1.1.2023, das Amt bereitet alles vor. Mitte des Jahres wird dann alles mit Hilfe eines Steuerberaters erörtert, es gibt noch viele

offene Fragen, z.B. welche Einnahmen unterliegen der Steuerpflicht. Vorsteuer kann für 2022 noch in 2023 gezogen werden.