Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf zur Kenntnis.
  2. Der Entwurf der Nutzungsverordnung wird dem Amt Probstei, dem Denkmalschutzamt und der unteren Naturschutzbehörde zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt.

 


Um die Nutzung des Schlossparkes besser regulieren zu können, wurde im Werksausschuss ein Entwurf einer Nutzungsverordnung besprochen. Herr Fahrenkrog berichtet, dass kleine Änderungen am 21.3.22 im Ausschuss vorgenommen wurden.

Der etwas angepasste Beschlussvorschlag lautet daher wie folgt.


Stimmberechtigte: 12

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0